Seit dem 1. Januar 2013 hat die ZLS auch koordinierende Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach ProdSG und nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Sie ist dabei insbesondere:
- Ansprechpartner bei Bewertungsdifferenzen im Bereich Marktüberwachung, bei Kompetenzübertragung durch Auftrag der Marktüberwachung, und bei Amtshilfegesuchen aus den Mitgliedstaaten,
- Stelle, die für die Arbeit der Richtlinienvertretungen sorgt, bei Erfahrungsaustausch im europäischen Verbund mitwirkt und Fortbildungsprogramme ausarbeitet,
- Ansprechpartner für die Zollbehörden, Produktinformationsstellen, für eine Risikobeurteilung bei Produktproblemen, für ausländische Maßnahmen gegen heimische Hersteller sowie im Zusammenhang mit dem europäischen Informations- und Kommunikationssystem ICSMS.