
Willkommen im Internetauftritt des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMÜ)
Wir über uns
Für den Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zeichnen die Länder verantwortlich; Marktüberwachung gehört mit zu den Kernaufgaben der Länderbehörden. In Deutschland werden Jahr für Jahr rund 50 000 Produkte geprüft. Diese Überprüfungen reichen von der Kontrolle formeller Anforderungen wie z.B. bestimmte Kennzeichnungen über einfache sicherheitstechnische Tests vor Ort bis hin zu umfangreichen Laborprüfungen. Letztere werden entweder im Auftrag der Behörden durch kompetente externe Labore oder von den eigenen Geräteuntersuchungsstellen der Länder durchgeführt. Zehn Länder haben zu diesem Zweck Untersuchungslabors eingerichtet. Stellen die Behörden im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit fest, dass Produkte nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen, tragen sie dafür Sorge, dass die verantwortlichen Hersteller, Importeure oder Händler die geeigneten Korrekturmaßnahmen durchführen (Übersicht über untersuchte Produkte durch die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland). Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den rechtlichen Hintergründen der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden und zum Arbeitsausschuss Marktüberwachung.
Marktüberwachung als wichtiges Korrektiv im Europäischen Binnenmarkt
Der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union. Gerade die exportorientierte deutsche Wirtschaft profitiert hiervon in besonderem Maß.
Um den freien Verkehr von Gütern über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg verwirklichen zu können, mussten die Rechtsvorschriften für die Beschaffenheit dieser Güter in allen Mitgliedstaaten angeglichen werden. Andernfalls müsste ein Hersteller für ein und dasselbe im schlimmsten Fall in jedem Mitgliedstaat andere technische Vorgaben beachten.
Diese Angleichung der Rechtsvorschriften scheiterte zunächst jedoch daran, dass man versucht hat, für einzelne Produkte bzw. Produktgruppen detaillierte Regelungen möglichst einstimmig zu verabschieden. Der Durchbruch gelang erst, nachdem man sich auf einen neuen Ansatz für die Rechtssetzung in diesem Bereich geeinigt hatte, dem sogenannten New Approach. Die Grundprinzipien dieses neuen Ansatzes waren:
- Beschränkung auf grundlegende Sicherheitsanforderungen in Richtlinien
- Aufgabe des Prinzips der Einstimmigkeit bei Richtlinien
- Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen durch Technische Normen
- Technische Normen haben keinen obligatorischen Charakter
- Bei Anwendung harmonisierter Normen ist von der Übereinstimmung mit der Richtlinie auszugehen – Vermutungswirkung, Beweislastumkehr
Die Verantwortung für die Einhaltung des gesetzlichen Anforderungen liegt alleine beim Hersteller. Es finden keine staatlichen Kontrollen vor dem Inverkehrbringen eines Produktes mehr statt.
Gleichwohl sieht der New Approach behördliche Kontrolle vor. Als Gegengewicht zu der liberalen Marktzugangsregelung wird von den Mitgliedstaaten die Einrichtung von Marktüberwachungsbehörden verlangt, die die am Markt befindlichen Produkte stichprobenartig überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Korrekturmaßnahmen veranlassen.
Mit ihrer Tätigkeit leisten die Marktüberwachungsbehörden somit einerseits einen wichtigen Beitrag zum technischen Verbraucherschutz, indem verhindern, dass unsichere Produkte auf den Markt kommen. Andererseits schützen Sie diejenigen Wirtschaftsakteure, die sich an die gesetzlichen Regeln halten, vor denjenigen, die sich durch Umgehung von Sicherheitsbestimmungen Wettbewerbsvorteile erschleichen wollen.
Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung
Die Länder stimmen sich in Fragen der Marktüberwachung im sogenannten Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) gegenseitig ab, um Parallelarbeit zu vermeiden und um einheitliche Vorgehensweisen sicher zu stellen.
Der AAMÜ ist eine mandatierte Arbeitsgruppe (AG) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). Er hat die Aufgabe, relevante Fragen der Marktüberwachung auf der Grundlage des ProdSG eigenverantwortlich zu klären. Ziel ist es, eine einheitliche Verwaltungspraxis in den Ländern zu erreichen und Doppelarbeit zu vermeiden.
Dem AAMÜ obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung des LASI sowie Bearbeitung von Aufträgen des LASI,
- Koordination der Zusammenarbeit der zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder untereinander,
- Länder übergreifend abgestimmte Planung von Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands,
- Koordinierung von Aktivitäten der Länder im Rahmen von EU-Marktüberwachungsprojekten,
- Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Ländern,
- Kontaktpflege mit den Wirtschaftsakteuren und Verbänden,
- Unterstützung geeigneter Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Ländern und dem Bund,
- Erarbeiten von einheitlichen Verfahren für die Marktüberwachung und
- Weiterentwicklung des Konzeptes für die Koordinierung der Marktüberwachung in Deutschland.
Zu besonderen Fragestellungen kann der AAMÜ Projektgruppen (PG) und Arbeitskreise (AK) einrichten. Einer dieser Arbeitskreise ist der AKGL – der Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen der Länder. Ein anderer Arbeitskreis ist der AK Recht.
Mitglieder des AAMÜ sind die Vertreterinnen oder Vertreter der für die Marktüberwachung nach dem ProdSG zuständigen obersten Behörden der Länder, die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik sowie die Leiterinnen oder die Leiter der vom AAMÜ eingesetzten Arbeitskreise.
Der AAMÜ tagt in der Regel zweimal jährlich.
Geschäftsführung
Geschäftsstelle des Arbeitsausschusses Marktüberwachung im
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
E-Mail: aamue-Geschaeftsstelle(at)um.bwl.de