Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - Niederspannungsrichtlinie
Richtlinie 2014/35/EU
Geltungsbereich
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom wie z.B. Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge, Beleuchtungsgeräte, Drähte, Kabel, elektrische Leitungen und Installationsbetriebsmittel.
Ausnahmen (Anhang II der Richtlinie 2014/35/EU)
Die Ausnahmen der Richtlinie sind im Anhang II der Richtlinie 2014/35/EU aufgeführt (Liste der Ausnahmen).
Weiterführende Links
Informationen über harmonisierte Normen