Die ZLS ist gemäß
ProdSG für die Befugniserteilung/Notifizierung von benannten
Stellen, GS-Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen in drei
großen Teilbereichen des gesetzlich geregelten Bereiches zuständig. Die ZLS
benennt die von ihr anerkannten Stellen, soweit dafür nicht eine andere
Behörde zuständig ist.
Beispiel:
Im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
und den zugehörigen Verordnungen wird beschrieben, in welchen Fällen
eine Prüf- und Zertifizierungsstelle tätig werden muss, welche
Voraussetzungen diese Stelle erfüllen muss und wie das Verfahren der
Anerkennung/Benennung vor sich geht.

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Die ZLS vollzieht die Aufgaben der Bundesländer im Bereich der
Befugniserteilung, Notifizierung und Überwachung
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Der ZLS obliegen hierbei insbesondere folgende Aufgaben
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- Erarbeitung von Anforderungen, die an Prüflaboratorien,
Zertifizierungsstellen, Prüfstellen und Überwachungsstellen
zu stellen sind
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- Anerkennung/Benennung von GS-Stellen, Benannte Stellen
und Zugelassene Überwachungsstellen
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- Überprüfung und Überwachung der anerkannten
Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen, Prüfstellen und
Überwachungsstellen
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- Erstellung von Gutachten auf Antrag im Einzelfall
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- Erarbeitung von Leitlinien für die Anforderungen sowie
Anerkennung von Regelwerken, die bei der Prüfung,
Zertifizierung, Inspektion und Überwachung zu beachten sind
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- Einrichtung, Organisation und Koordinierung von
Sektorkomitees
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- Förderung des Erfahrungsaustausches der GS-Stellen,
Benannte Stellen und Zugelassene Überwachungsstellen
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Die Tätigkeit der ZLS hat zum
Ziel, im Rahmen
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- des Produktsicherheitsgesetzes
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- des Medizinproduktegesetzes
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- des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
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und der auf diesen Gesetzen beruhenden
Rechtsverordnungen
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- der Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit
Drittstaaten über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen
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in der jeweils gültigen Fassung den in der
Bundesrepublik Deutschland erreichten Stand der Produkt- und
Anlagensicherheit sowie des Arbeitsschutzes zu halten und zu
verbessern, auch im Hinblick auf den sicheren
Transport gefährlicher Güter. Dabei liegt der
Schwerpunkt im europäisch harmonisierten Bereich. Die Tätigkeit
der ZLS im Rahmen der Abkommen der Europäischen Gemeinschaft
mit Drittstaaten über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen hat zum Ziel, inländischen Prüf- und
Zertifizierungsstellen die Möglichkeit zu eröffnen, nach dem
Recht der Drittstaaten zu prüfen |

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