Die ZLS ist für die Akkreditierung von zugelassenen Stellen und
zugelassenen Überwachungsstellen in drei großen Teilbereichen des
gesetzlich geregelten Bereiches zuständig. Die ZLS benennt die von ihr
akkreditierten Stellen, soweit dafür nicht eine andere Behörde zuständig
ist.
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Die Akkreditierungstätigkeit der ZLS im Bereich des § 9
Abs. 6 GefStoffV wurde zum 31.05.2005 eingestellt. Interessenten an
einer Akkreditierung auf dem Gebiet der Arbeitsplatzmessungen werden
seit dem 01.06.2005 an die DACH
GmbH und die DAP
GmbH verwiesen. |
Was ist eine Akkreditierung?
Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine dritte Seite, dass eine
Konformitätsbewertungsstelle festgelegte Anforderungen erfüllt und
kompetent ist, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben
durchzuführen.
Was bedeutet gesetzlich geregelter Bereich?
Die Akkreditierung von Stellen ist in EG-Richtlinien, Bundes- oder
Landesgesetzen nebst zugehörigem untergesetzlichen Regelwerk
beschrieben. In der Regel wird eine Akkreditierung dann gefordert,
wenn die Übereinstimmung von Erzeugnissen oder Verfahren mit
gesetzlichen Bestimmungen durch die Prüfung und Zertifizierung durch
unabhängige Drittstellen nachzuweisen ist.
Beispiel:
Im Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und den zugehörigen Verordnungen wird
beschrieben, in welchen Fällen eine Prüf- und Zertifizierungsstelle tätig
werden muss, welche Voraussetzungen diese Stelle erfüllen muss und wie das
Verfahren der Akkreditierung vor sich geht.

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Die Tätigkeit der ZLS hat zum Ziel, im Rahmen
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- des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
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- des Medizinproduktegesetzes
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- des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
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- der Landesseilbahngesetze
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und der auf diesen Gesetzen beruhenden
Rechtsverordnungen
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- der Schiffssicherheitsverordnung und
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- der Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit
Drittstaaten über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen
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in der jeweils gültigen Fassung den in der
Bundesrepublik Deutschland erreichten Stand der Produkt- und
Anlagensicherheit sowie des Arbeitsschutzes zu halten und zu
verbessern, auch im Hinblick auf den sicheren Transport
gefährlicher Güter. Dabei liegt der Schwerpunkt im europäisch
harmonisierten Bereich. Die Tätigkeit der ZLS im Rahmen der
Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Drittstaaten über
die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen hat
zum Ziel, inländischen Prüf- und Zertifizierungsstellen die
Möglichkeit zu eröffnen, nach dem Recht der Drittstaaten zu
prüfen |

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Die ZLS vollzieht die Aufgaben der Bundesländer im Bereich der Akkreditierung, Anerkennung und Benennung
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Der ZLS obliegen hierbei insbesondere folgende Aufgaben
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- Erarbeitung von Anforderungen, die an Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen
und Überwachungsstellen zu stellen sind
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- Akkreditierung von Prüflaboratorien,
Zertifizierungsstellen und Überwachungsstellen
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- Überprüfung und Überwachung der akkreditierten
Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen und
Überwachungsstellen
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- Erstellung von Gutachten auf Antrag im Einzelfall
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- Erarbeitung von Leitlinien für die Anforderungen sowie
Anerkennung von Regelwerken, die bei der Prüfung,
Zertifizierung und Überwachung zu beachten sind
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- Einrichtung, Organisation und Koordinierung von
Sektorkomitees
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- Förderung des Erfahrungsaustausches der akkreditierten
Stellen
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Im Rahmen der Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Drittstaaten
über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA)
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vollzieht die ZLS hinsichtlich der
o.g. Vorschriften die Aufgaben der
Bundesländer im Bereich der Akkreditierung
oder vergleichbarer Verfahren
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Der ZLS obliegen hierbei insbesondere folgende Aufgaben
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- Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen
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- Aussetzung, Widerruf und Rücknahme der Akkreditierung
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- Überprüfung und Überwachung der benannten
Konformitätsbewertungsstellen
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- Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Gemischten Ausschüsse der
jeweiligen Vertragspartner der Drittstaatenabkommen
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- Einrichtung und Organisation von sektoralen, nationalen
Arbeitskreisen zur vergleichenden Aufbereitung der
Rechtsvorschriften der Drittstaaten mit den europäischen
Bestimmungen
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