Zuständigkeitsbereich
 

Zuständigkeitsbereiche, Ziele und Aufgaben der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik


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Zuständigkeitsbereiche

Die ZLS ist  gemäß ProdSG für die Befugniserteilung/Notifizierung  von benannten Stellen, GS-Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen in  drei großen Teilbereichen des gesetzlich geregelten Bereiches zuständig. Die ZLS benennt die von ihr anerkannten Stellen, soweit dafür nicht eine andere Behörde zuständig ist.


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EG-Richtlinien
GS-Zeichen

 

 


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Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)

 

 


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Mutual Recognition Agreement (MRA)

   

Beispiel:
Im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den zugehörigen Verordnungen wird beschrieben, in welchen Fällen eine Prüf- und Zertifizierungsstelle tätig werden muss, welche Voraussetzungen diese Stelle erfüllen muss und wie das Verfahren der Anerkennung/Benennung vor sich geht.

Aufgaben

 

 

Die ZLS vollzieht die Aufgaben der Bundesländer im Bereich der Befugniserteilung, Notifizierung und Überwachung

 

Der ZLS obliegen hierbei insbesondere folgende Aufgaben

  • Erarbeitung von Anforderungen, die an Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen, Prüfstellen und Überwachungsstellen zu stellen sind
  • Anerkennung/Benennung von GS-Stellen, Benannte Stellen und  Zugelassene Überwachungsstellen
  • Überprüfung und Überwachung der anerkannten Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen, Prüfstellen und Überwachungsstellen
  • Erstellung von Gutachten auf Antrag im Einzelfall
  • Erarbeitung von Leitlinien für die Anforderungen sowie Anerkennung von Regelwerken, die bei der Prüfung, Zertifizierung, Inspektion und Überwachung zu beachten sind
  • Einrichtung, Organisation und Koordinierung von Sektorkomitees
  • Förderung des Erfahrungsaustausches der GS-Stellen, Benannte Stellen und Zugelassene Überwachungsstellen

Ziele

 

Die Tätigkeit der ZLS hat zum Ziel, im Rahmen

  • des  Produktsicherheitsgesetzes
  • des Medizinproduktegesetzes
  • des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
  • des Sprengstoffgesetzes

und der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen
 

  • der Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Drittstaaten über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

in der jeweils gültigen Fassung den in der Bundesrepublik Deutschland erreichten Stand der Produkt- und Anlagensicherheit sowie des Arbeitsschutzes zu halten und zu verbessern, auch im Hinblick auf den sicheren Transport gefährlicher Güter.

Dabei liegt der Schwerpunkt im europäisch harmonisierten Bereich. Die Tätigkeit der ZLS im Rahmen der Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Drittstaaten über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen hat zum Ziel, inländischen Prüf- und Zertifizierungsstellen die Möglichkeit zu eröffnen, nach dem Recht der Drittstaaten zu prüfen