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Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) |
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Aufgabenbereich der ZLS im Geltungsbereich der Richtlinie 89/686/EWGAnerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren:
GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt für jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden können. Ferner
Ausnahmen (Anhang I der Richtlinie 89/686/EWG)Die Ausnahmen der Richtlinie sind im Anhang I der Richtlinie 89/686/EWG aufgeführt (Liste der Ausnahmen).
Anmerkung
Informationen über harmonisierte Normen Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) |
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