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Ausstieg der ZLS aus der Akkreditierungstätigkeit von Messstellen nach § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung (ehemals § 18 Abs. 2)

 

 

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, machte den Ausstieg der ZLS aus der Akkreditierung von Messstellen nach § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsplatzmessungen durchführen, notwendig. Dieser Ausstieg ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass in der neuen Gefahrstoffverordnung

  • eine Anerkennung der Messstelle durch die Länder,
  • ein einvernehmlich durch die Länder geregeltes Akkreditierungsverfahren und

  • eine Veröffentlichung der anerkannten Messstellen im Bundesarbeitsblatt

nicht mehr vorgeschrieben sind.

Um diesen Ausstieg zu realisieren, hat die ZLS ein Konzept erstellt. Der wichtigste Punkt hierbei ist, dass die ZLS seit dem 01.06.2005 keine Akkreditierungsanträge für den Bereich „Arbeitsplatzmessungen nach Gefahrstoffverordnung“ mehr entgegen nimmt.

Interessenten an einer Akkreditierung auf dem Gebiet der Arbeitsplatzmessungen müssen sich ab 01.01.2010 an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wenden.