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Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG) |
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Aufgabenbereich der ZLS im Geltungsbereich der Richtlinie 2009/142/EGAnerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren:
GeltungsbereichGeräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasseraufbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden . Gas-, Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmetauscher sind den Geräten gleichgestellt. Ferner Sicherheits- , Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen mit Ausnahme von Gas-Gebläsebrennern und ihren zugehörigen Wärmetauschern, die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden sollen. Ausnahmen (Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie 2009/142/EG)Die Ausnahmen der Richtlinie sind im Artikel 1 Abs. 2
aufgeführt.
VeröffentlichungenInformationen über harmonisierte Normen
Gasverbrauchseinrichtungen 2009/142/EG Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung - 7. ProdSV)
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