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Richtlinie über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG)

[Aufgabenbereich]

[Geltungsbereich]

[Ausnahmen]

[Veröffentlichungen]


Aufgabenbereich der ZLS im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG

Anerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren:

  • EG-Baumusterprüfung nach Anhang III in der Verbindung mit dem Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang IV
  • EG-Baumusterprüfung nach Anhang III in der Verbindung mit dem Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang V
  • EG-Baumusterprüfung nach Anhang III in der Verbindung mit dem Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang VI
  • EG-Baumusterprüfung nach Anhang III in der Verbindung mit dem Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang VII
  • EG-Einzelprüfung gemäß Anhang IX
  • Aufbewahrung der technischen Unterlagen gemäß Anhang VIII

Geltungsbereich

Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Ferner Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen.

Ausnahmen (Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie 94/9/EG)

Die Ausnahmen der Richtlinie sind im Artikel 1 Abs. 4 aufgeführt.
(Liste der Ausnahmen).

 

Veröffentlichungen:

Explosionsschutz - Richtlinie 94/9/EG

Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. ProdSV)

Informationen über harmonisierte Normen