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Richtlinie über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG) |
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Aufgabenbereich der ZLS im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EGAnerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren:
GeltungsbereichGeräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Ferner Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen. Ausnahmen (Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie 94/9/EG)Die Ausnahmen der Richtlinie sind im Artikel 1 Abs. 4 aufgeführt.
Veröffentlichungen:Explosionsschutz - Richtlinie 94/9/EG Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. ProdSV) Informationen über harmonisierte Normen
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