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Aufgaben der ZLS auf dem Gebiet der EG-Richtlinien |
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Die diesbezüglichen Akkreditierungsverfahren werden von der ZLS in folgenden Richtlinienbereichen durchgeführt: 4Persönliche Schutzausrüstungen 4Aktive implantierbare medizinische Geräte 4 Explosivstoffe für zivile Zwecke 4 Aufzüge Die einzelnen Richtlinien und die dazugehörigen deutschen Gesetzes- und Verordnungstexte sind in einer gesonderten Übersicht erfasst. Die ZLS berücksichtigt bei den von ihr durchgeführten Akkreditierungs- und Benennungsverfahren den Blue Guide und den Modulbeschluss des Rates vom 22. Juli 1993 über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung (93/465/EWG). Die von uns zusammengestellten Richtlinien, Gesetzes und
Verordnungstexte dienen lediglich der Information und beinhalten
keine abschließende und tagesaktuelle Darstellung. Rechtlich
verbindliche Richtlinien-, Gesetzes- und Verordnungstexte entnehmen
Sie bitte dem Amtsblatt der Europäischen Union, dem Bundesgesetzblatt, dem Bundesverkehrsblatt und dem Bundesarbeitsblatt. |
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