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Aufgaben der ZLS auf dem Gebiet der EG-Richtlinien

 

Die ZLS ist u.a. im harmonisierten durch EG-Richtlinien geregelten Bereich tätig. Die nach EG Vertrag vorgeschriebene Umsetzung der EG-Richtlinien in deutsches Recht erfolgt zusammengefasst für Produktgruppen in Gesetzen und Verordnungen.

Die diesbezüglichen Akkreditierungsverfahren werden von der ZLS in folgenden Richtlinienbereichen durchgeführt:

4Elektrische Betriebsmittel

4Aerosolpackungen

4Einfache Druckbehälter

4Spielzeug

4Persönliche Schutzausrüstungen

4Aktive implantierbare medizinische Geräte

4 Gasverbrauchseinrichtungen

4 Explosivstoffe für zivile Zwecke

4 Pyrotechnische Gegenstände

4 Medizinprodukte

4 Explosionsschutz

4Sportboote

4 Aufzüge

4 Schiffsausrüstung

4 Druckgeräte

4 Schutz vor Gefahrstoffen

4 Maschinen

4 Ortsbewegliche Druckgeräte

4 Seilbahnen

4 Outdoorrichtlinie

Die einzelnen Richtlinien und die dazugehörigen deutschen Gesetzes- und Verordnungstexte sind in einer gesonderten Übersicht erfasst.

Die ZLS berücksichtigt bei den von ihr durchgeführten Akkreditierungs- und Benennungsverfahren den Blue Guide und den Modulbeschluss des Rates vom 22. Juli 1993 über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung (93/465/EWG).

Die von uns zusammengestellten Richtlinien, Gesetzes und Verordnungstexte dienen lediglich der Information und beinhalten keine abschließende und tagesaktuelle Darstellung. Rechtlich verbindliche Richtlinien-, Gesetzes- und Verordnungstexte entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Europäischen Union, dem Bundesgesetzblatt, dem Bundesverkehrsblatt und dem Bundesarbeitsblatt.