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Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter - Ausnahmen (2009/105/EG) |
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Ausnahmen (§ 1 Abs. 3 der Richtlinie 2009/105/EG)Nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen Druckbehälter, die in § 1 Abs. 3 der Richtlinie aufgeführt sind:
Richtlinie über einfache Druckbehälter (2009/105/EG) Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt - 6. ProdSV).
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