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Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter (2009/105/EG) |
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Aufgabenbereich der ZLS im Geltungsbereich der Richtlinie 2009/105/EGAnerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren
GeltungsbereichDiese Richtlinie findet Anwendung auf serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter. Im Sinne dieser Richtlinie ist unter einem einfachen Druckbehälter der geschweißte Behälter zu verstehen, der einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt und zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt ist, jedoch keiner Flammeneinwirkung ausgesetzt wird. Außerdem
Ausnahmenwerden in § 1 Abs. 3 der Richtlinie aufgezählt (Liste der Ausnahmen) Anmerkungen
Informationen über harmonisierte Normen Die Richtlinie 2009/105/EG wurde umgesetzt durch die Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt - 6. ProdSV). |
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