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Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG) |
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Aufgabenbereich der ZLS im Geltungsbereich der Richtlinie 90/385/EWGAnerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren:
GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt für aktive implantierbare medizinische Geräte. Somit unterliegt jedes aktive medizinische Gerät, das dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise durch einen chirurgischen oder medizinischen Eingriff in den menschlichen Körper oder durch einen medizinischen Eingriff in eine natürliche Körperöffnung eingeführt zu werden, und dazu bestimmt ist, nach dem Eingriff dort zu verbleiben unter dem Geltungsbereich der Richtlinie. Diese Geräte dürfen nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender und gegebenenfalls Dritter bei sachgemäßer Implantation, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung nicht gefährden. Hierbei gelten zudem folgende Begriffsbestimmungen: Aktives medizinisches Gerät: jedes medizinische Gerät, dessen Betrieb auf eine elektrische Energiequelle oder eine andere Energiequelle als die unmittelbar durch den menschlichen Körper oder die Schwerkraft erzeugte Energie angewiesen ist. Medizinisches Gerät: alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder anderen Gegenstände, einschließlich der Zubehörteile und der Software, die für das einwandfreie Funktionieren des Geräts von Bedeutung sind und die vom Hersteller zur Anwendung beim Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind:
Sonderanfertigung: jedes aktive implantierbare
medizinische Gerät, das nach schriftlicher Verordnung eines
namentlich angegebenen spezialisierten Arztes unter seiner
Verantwortung nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens
angefertigt wird und zur ausschließlichen Anwendung bei einem
namentlich genannten Patienten bestimmt ist. Ausnahmenkeine
AnmerkungVeröffentlichungen der Kommission
Informationen über harmonisierte Normen Richtlinientext und nationale Umsetzung:Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG) |
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