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Richtlinie über Aerosolpackungen (75/324/EWG) |
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Aufgabenbereich der ZLS im GeltungsbereichAnerkennung von Stellen für nachstehende Verfahren: GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Aerosolpackungen, deren Behälter ein Gesamtfassungsvermögen von 50 Milliliter oder mehr aufweist. Ausnahmen (Artikel 1 der Richtlinie i.V.m. Ziffern 3.1, 4.1.1, 4.2.1, 5.1 und 5.2 des Anhangs zur Richtlinie )Die Ausnahmen der Richtlinie sind in Artikel 1 der Richtlinie 75/314/EWG bzw. in § 1 Abs. 2 der Aerosolpackungsverordnung (13. GPSGV) aufgeführt AnmerkungKeine
Richtlinie über Aerosolpackungen (75/324/EWG) Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung - 13. ProdSV) |
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