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Zugelassene Überwachungsstellen nach Betriebssicherheitsverordnung (ZÜS)


[Prüfung] [Aufgabenbereich] [Hinweise zum Anerkennungsverfahren]


Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen und schreibt bestimmte Prüfungen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb dieser Anlagen vor.

Seit dem 1. Januar 2008 werden diese Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen, soweit in der Betriebssicherheitsverordnung nichts anderes bestimmt ist, von zugelassenen Überwachungsstellen vorgenommen.

Der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) hat im Internet Leitlinien zur Betriebssicherheitverordnung veröffentlicht.

Aufgabenbereich der ZLS

Die ZLS erkennt zugelassene Überwachungsstellen gemäß den Anforderungen, die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung für zugelassene Überwachungsstellen festgelegt sind an (Richtlinien über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen -AnerkRL).

Die ZLS benennt zugelassene Überwachungsstellen, soweit dafür nicht eine andere Behörde zuständig ist.

Zugelassene Überwachungsstellen nehmen unter anderem folgende Aufgaben wahr:

 

  • Gutachterliche Äußerung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für bestimmte überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 13 BetrSichV
  • Prüfungen nach § 14 BetrSichV vor Inbetriebnahme bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen
  • Wiederkehrende Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 15 BetrSichV

Hinweise zum Anerkennungsverfahren

Die ZLS stellt die erforderlichen Hinweise zum Anerkennungsverfahren zur Verfügung.