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Zugelassene Überwachungsstellen nach Betriebssicherheitsverordnung (ZÜS) |
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Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene ÜberwachungsstellenDie Betriebssicherheitsverordnung regelt den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen und schreibt bestimmte Prüfungen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb dieser Anlagen vor. Seit dem 1. Januar 2008 werden diese Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen, soweit in der Betriebssicherheitsverordnung nichts anderes bestimmt ist, von zugelassenen Überwachungsstellen vorgenommen. Der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) hat im Internet Leitlinien zur Betriebssicherheitverordnung veröffentlicht. Aufgabenbereich der ZLSDie ZLS erkennt zugelassene Überwachungsstellen gemäß den Anforderungen, die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung für zugelassene Überwachungsstellen festgelegt sind an (Richtlinien über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen -AnerkRL). Die ZLS benennt zugelassene Überwachungsstellen, soweit dafür nicht eine andere Behörde zuständig ist. Zugelassene Überwachungsstellen nehmen unter anderem folgende Aufgaben wahr:
Hinweise zum AnerkennungsverfahrenDie ZLS stellt die erforderlichen Hinweise zum Anerkennungsverfahren zur Verfügung.
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