|
Die ZLS ist zuständig für die
Anerkennung von Stellen die im Vollzug des europäischen
Gemeinschaftsrechts als Notified Bodies sowie des nationalen
Rechts als GS-Stellen oder zugelassene Überwachungsstellen bzw.
Prüfstellen von Unternehmen die Sicherheit von Geräten, Maschinen
und Anlagen überprüfen und zertifizieren.
Die ZLS nimmt diese Aufgabe für alle Bundesländer wahr. |
|
 |
Die ZLS ist dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
(StMAS) zugeordnet.
Im
Staatsvertrag sind die Aufgaben,
die
Organisation und die Finanzierung der ZLS und die Mitwirkungsrechte der Länder festgelegt.
Das Abkommen
wurde am 16./17. Dezember 1993 von den Regierungschefs der Bundesländer unterzeichnet
und ist am 01. Mai 1997 in Kraft getreten.
Am 03. Dezember 1998 wurde das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und
Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts unterzeichnet.
Am 01.11.2005 trat eine weitere Änderung des Staatsvertrages in Kraft.
|