| Rechtsgrundlagen |
Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit der ZLS |
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Die ZLS ist u.a. im harmonisierten durch EG-Richtlinien geregelten Bereich tätig. Die nach EG Vertrag vorgeschriebene Umsetzung der EG-Richtlinien in deutsches Recht erfolgt zusammengefasst für Produktgruppen in den nachfolgend genannten Gesetzen und Verordnungen.
Das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG - ist mit Wirkung vom 01.12.2011 außer Kraft getreten.
Die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 zur Anpassung der Bestimmungen über die Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission bei der Ausübung von diesen Durchführungsbefugnissen, die in Rechtsakten vorgesehen sind, für die das Verfahren des Artikels 251 des EG-Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates ergebenden Änderungen wurden bisher nicht in die von uns zur Verfügung gestellten Dateien eingepflegt, da diese Änderungen lediglich administrative Relevanz besitzen.
Die von uns zusammengestellten Richtlinien, Gesetzes und Verordnungstexte dienen lediglich der Information und beinhalten keine abschließende und tagesaktuelle Darstellung. Rechtlich verbindliche Richtlinien-, Gesetzes- und Verordnungstexte entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Europäischen Union, dem Bundesgesetzblatt, dem Bundesverkehrsblatt und dem Bundesarbeitsblatt.
Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich auf unseren im Impressum vorhandenen Haftungsausschluss (Disclaimer).
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