Antragsverfahren
 

Länderspezifische Bedingungen der Befugniserteilung


 


 

Stand: 25.01.2011

 

  • Baden-Württemberg

    Die Befugniserteilung erfolgt unter der Bedingung, dass zwischen der zugelassenen Überwachungsstelle und der Datei führenden Stelle ein Vertrag über die Erstellung und Führung der Anlagendatei für die Dauer der Befugnis besteht.

    Dies gilt nicht für zugelassene Überwachungsstellen nach § 21 Abs. 3 BetrSichV, soweit diese die anlagenspezifischen Daten der Anlagen, bei denen sie eine Prüfung nach §§ 14 oder 15 BetrSichV durchgeführt haben, in einer eigenen Datei führen und den für die Durchführung der Betriebssicherheitsverordnung zuständigen Behörden jederzeitigen Zugriff auf diese Daten ermöglichen.

     

  • Bremen

    Die Befugniserteilung erfolgt unter der Bedingung, dass zwischen der zugelassenen Überwachungsstelle und der für die Dateiführung zuständigen Stelle ein Vertrag über die Erstellung und Führung der Anlagendatei für die Dauer der Befugnis besteht. Die Datei führende Stelle wird im Bremischen Amtsblatt bekannt gemacht.

     

  • Niedersachsen

    Die Befugniserteilung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die zugelassene Überwachungsstelle der zuständigen Behörde in Niedersachsen einen Vertrag mit der Datei führenden Stelle vorlegt, in dem für die Dauer der Befugnis das Erstellen und Führen von Dateien über die von der zugelassenen Überwachungsstelle geprüften überwachungsbedürftigen Anlagen durch die Datei führende Stelle geregelt ist. Als Datei führende Stelle steht das Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.
     

  • Saarland

    Die Befugniserteilung erfolgt unter der Bedingung, dass zwischen der zugelassenen Überwachungsstelle und der für die Dateiführung zuständigen Stelle ein Vertrag über die Erstellung und Führung der Anlagendateien für die Dauer der Befugnis besteht.
     

  • Sachsen

    Die Befugniserteilung erfolgt unter der Bedingung, dass zwischen der zugelassenen Überwachungsstelle und der Datei führenden Stelle ein Vertrag über die Erstellung und Führung der Anlagendateien für die Dauer der Befugnis besteht.