Für die Anerkennung durch die ZLS werden folgende
Antragsunterlagen online zur Verfügung gestellt:
Die erforderlichen
Unterlagen zur Antragstellung können Sie dem Anlagenverzeichnis zum
Antrag entnehmen. In diesem Verzeichnis sind alle Formblätter,
Dokumente und sonstigen Unterlagen aufgelistet, die der ZLS zur
Antragsbearbeitung zur Verfügung zu stellen sind. Folgende
Formblätter sind - soweit erforderlich - vom Antragsteller
auszufüllen und an die ZLS zu senden.
Die ZLS stellt Ihnen als
Serviceleistung mehrere Checklisten zur Verfügung, in denen die in
den Richtlinien enthaltenen Anforderungen abgefragt werden. Diese
ermöglichen es Ihnen, sich als Antragsteller selbst bezüglich der
Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen einschätzen zu können.
Bitte beachten Sie:
Das Ausfüllen der
nachfolgenden Checklisten und ihre Rücksendung an die ZLS ist nicht
verpflichtend!
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende
optionale
Checklisten:
Soweit Sie diese Checklisten ausfüllen, können Sie
diese bei der
Antragstellung als mitgeltende Unterlagen bei der ZLS einreichen. Da
die Checklisten einen systematischen Überblick über die Erfüllung der
Anerkennungsvoraussetzungen erlauben, tragen Sie damit zu einer
Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bei. Bitte
füllen Sie in den Checklisten nur die Spalte mit der Überschrift „Wie
wird diese Anforderung erfüllt und wo dokumentiert?“ aus. Die drei
weiteren Spalten dienen den Sachbearbeitern der ZLS zur Bewertung der
Erfüllung der jeweiligen Anforderung und zur Dokumentation von
Feststellungen zur Umsetzung.
Nach abgeschlossenem
Anerkennungsverfahren steht es Ihnen frei, die Begutachter der ZLS zu
bewerten.
Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Formular
- Begutachterbewertungsbogen -